Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Urheber- und Nutzungsrecht

1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung  ist unzulässig.

1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in jeweils zu ermittelnder Höhe zu zahlen. 

1.3 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden. 

1.4 Die Vergütung (Lizenz) für die Einräumung der Nutzungsrechte bestimmt sich durch Vereinbarung der Faktoren Nutzungsart (einfach oder ausschließlich) sowie durch Addition der Faktoren Nutzungsgebiet (räumlich), Nutzungsdauer (zeitlich) und Nutzungsumfang (inhaltlich). Der so entstehende Gesamtfaktor wird mit dem Zeitaufwand aus den Entwurfsarbeiten multipliziert. Durch diese vier Faktoren wird die jeweils schriftlich zu vereinbarende Nutzungsrechtseinräumung (Art, Gebiet, Dauer, Umfang) definiert. Die Nutzungsrechtseinräumung dokumentiert somit die unterschiedliche Wertschöpfung durch den Auftraggeber. 

1.5 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. 

1.6 Der Designer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in jeweils zu ermittelnder Höhe zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. 

1.7 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Designers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers. 

 

2. Vergütung

2.1 Die Vergütungen sind  Nettobeträge und gemäß der Kleinunternehmerregelung im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Zahlbar ohne Abzüge. 

2.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung des Werks fällig. Wird das Werk in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt. 

2.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Designers erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in jeweils zu ermittelnder Höhe zu zahlen. 

2.4. Der Designer legt fest, sofern nicht anders vereinbart, ob die Vergütung in einem, zwei oder drei Teilen zu erfolgen hat. 

2.5 Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem aktuellen Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. 

 

3. Fremdleistungen

3.1 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen. 

3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten hierfür freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

 

4. Eigentum, Rückgabepflicht

4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

4.2 Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.  

 

5. Herausgabe von Daten
5.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien und Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 

5.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden. 

5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Computerdaten online und offline trägt beim Hintransport der Designer, beim Rücktransport der Auftraggeber. 

5.4 Der Designer haftet nicht für Fehler an Computerdaten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. 

 

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor. 

6.2 Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer zehn einwandfreie Belege – bei Textilien mindestens ein einwandfreies Exemplar als Beleg – unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

 

 7. Haftung & Gewährleistung

7.1 Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. 

7.2 Der Designer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht. Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Designers. Der Designer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

7.3 Die Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 

7.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers insoweit entfällt. 

7.5 Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen. 

7.6 In keinem Fall haftet der Designer für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden. 

7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Designer erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Designer zu rügen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. 

 

8. Gestaltungsfreiheit & Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. 

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

9. Reisekosten

9.1 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Gerichtsstand für Geschäftsleute ist Siegburg, für Privatleute deren Wohnsitz . 

10.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. 

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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Steuernummer: 220/5164/2489
© Alle Rechte vorbehalten.

Grafik-Illustration
Ulrike Heidemann
ulrike-heidemann.jimdo.de

 

25.02.2021